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Visum für Japan für Deutsche: Brauchen Sie eins?

Nein, Deutsche brauchen für eine touristische Reise nach Japan kein Visum. Sie dürfen bis zu 90 Tage bleiben, und laut japanischem Außenministerium können Sie in Japan eine Verlängerung auf bis zu 6 Monate beantragen. Reisen Sie mit einem Reisepass (nicht mit dem Personalausweis), der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, und rechnen Sie mit der Ausreisesteuer von 3.000 JPY.

Am 27. Oktober 2026 mit offiziellen Regierungsquellen abgeglichen.

Visum für eine Urlaubsreise
Nicht nötig
Wie lange Sie bleiben dürfen
90 Tage, verlängerbar auf 6 Monate
So füllen Sie die Visit Japan Web aus, Schritt für Schritt

Visabestimmungen für einen Urlaub

Das japanische Außenministerium führt Deutschland in seinen Regelungen zur Visabefreiung, mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Das Auswärtige Amt (Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 26. Oktober 2026) schreibt, dass deutsche Staatsangehörige für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage visumsfrei nach Japan einreisen können, ausgenommen bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika.

Die Botschaft von Japan in Deutschland (9. Oktober 2026) nennt, was als Kurzaufenthalt gilt: Tourismus, Geschäftsreisen, Konferenzen, Besuche bei Verwandten oder Freunden, Sprachschule sowie unbezahlte Praktika oder Forschung. Bezahlte Arbeit ist von der Visabefreiung nicht gedeckt.

Vor der Reise müssen Sie nichts beantragen: Eine elektronische Reisegenehmigung für Japan gibt es derzeit nicht.

Wie lange Sie bleiben dürfen

Bei der Ankunft erhalten Sie bis zu 90 Tage. Laut japanischem Außenministerium gehört Deutschland zu den Ländern, deren Vereinbarung mit Japan Aufenthalte von bis zu 6 Monaten erlaubt. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen Sie vor Ablauf Ihres erlaubten Aufenthalts bei einer regionalen Stelle der Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency) eine Verlängerung beantragen.

Das Auswärtige Amt und die Botschaft von Japan in Deutschland nennen nur die 90 Tage und beschreiben diese Verlängerung nicht. Laut Auswärtigem Amt braucht ein vor der Reise erteiltes Visum, wer arbeiten, studieren oder sich länger als 180 Tage aufhalten will. Es weist außerdem darauf hin, dass es nicht zulässig ist, visumsfreie Kurzaufenthalte aneinanderzureihen, um die Regeln für längere Aufenthalte zu umgehen.

Was Sie bereithalten sollten

  • Einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass. Laut Auswärtigem Amt wird der Personalausweis nicht anerkannt.
  • Einen Pass, der für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig ist, so das Auswärtige Amt.
  • Ein Rück- oder Weiterflugticket ist keine gesetzliche Pflicht. Das Auswärtige Amt weist aber darauf hin, dass manche Fluggesellschaften die Beförderung verweigern, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen vorliegt.
  • Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten: genug Zeit, um die Verlängerung bei einer Einwanderungsbehörde zu beantragen, bevor Ihre ersten 90 Tage ablaufen.
  • Keine Visagebühr. Japans International Tourist Tax von 3.000 JPY wird bei der Ausreise erhoben und ist in der Regel im Ticketpreis enthalten.

Das Einreiseformular

Visit Japan Web, der kostenlose offizielle Online-Dienst für Einreise- und Zollformalitäten, ist freiwillig. Laut Auswärtigem Amt ist die Vorabregistrierung nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen. Wenn Sie ihn nutzen möchten, erklärt unsere eigene Seite zu Visit Japan Web, wie er funktioniert und wie Sie gefälschte Websites meiden.

Aktuelle und kommende Änderungen

  • 1. Juli 2026: Japans International Tourist Tax (internationale Touristensteuer) stieg von 1.000 JPY auf 3.000 JPY pro Ausreise. Für berechtigte Tickets, die bis einschließlich 30. Juni 2026 ausgestellt wurden, gilt weiterhin der Satz von 1.000 JPY, und Kleinkinder unter 2 Jahren sind befreit (Japan Tourism Agency und National Tax Agency).
  • JESTA: Die japanische Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency) strebt an, JESTA, eine elektronische Reisegenehmigung, im Haushaltsjahr 2028 einzuführen, früher als ursprünglich für 2030 geplant. Ein Starttermin oder eine Gebühr wurde nicht bekannt gegeben, und derzeit müssen Sie vor der Reise nichts beantragen.

Häufige Fragen

Brauchen Deutsche ein Visum für Japan?
Nein, nicht für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen, etwa für Tourismus, Geschäftsreisen oder Besuche bei Freunden. Das japanische Außenministerium und das Auswärtige Amt bestätigen dies.
Kann ich mit einem deutschen Pass 6 Monate in Japan bleiben?
Laut japanischem Außenministerium ja, mit einer Verlängerung: Die Vereinbarung zwischen Deutschland und Japan erlaubt Aufenthalte von bis zu 6 Monaten, und Sie müssen die Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen, bevor Ihre ersten 90 Tage ablaufen. Das Auswärtige Amt erwähnt diese Verlängerung nicht.
Kann ich mit dem Personalausweis nach Japan reisen?
Nein. Laut Auswärtigem Amt werden nur Reisepass, vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass anerkannt, nicht der Personalausweis.
Gibt es eine Ausreisesteuer, wenn ich Japan verlasse?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die International Tourist Tax 3.000 JPY pro Ausreise und ist in der Regel im Ticketpreis enthalten. Kleinkinder unter 2 Jahren sind befreit.
Brauche ich JESTA für eine Reise nach Japan?
Derzeit nicht. Die japanische Einwanderungsbehörde strebt die Einführung von JESTA im Haushaltsjahr 2028 an. Starttermin und Gebühr wurden nicht bekannt gegeben.

Einreiseregeln können sich kurzfristig ändern, und die Grenzbeamten entscheiden im Einzelfall. Prüfen Sie vor der Reise die offizielle Einwanderungswebsite von Japan oder die Reisehinweise Ihrer eigenen Regierung.

Offizielle Quellen

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus diesen Regierungsseiten und offiziellen Reisehinweisen.